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Tennisplatzordnung

Beim SV Gau-Algesheim Abt. Tennis gibt es, wie in jedem anderen Verein auch, Regeln, um einen reibungslosen Spielablauf zu garantieren und ein angenehmes Miteinander zu ermöglichen. Jeder, der die Tennisplätze benutzt, wird daher gebeten, sich an die Platz- und Spielordnung zu halten. Der freundschaftliche Umgang miteinander und der Spaß am Tennis sollten dabei an erster Stelle stehen!

Tennisplatzordnung

  1. Die Einhaltung der Tennisplatzordnung ist für jeden Tennisspieler/in verbindlich.
  2. Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung Tennis und Gäste, gemäß den Bestimmungen für den Gästespielbetrieb.
  3. Der Tennisplatz muss freigegeben sein. Die Entscheidung, ob ein Tennisplatz bespielbar ist oder nicht, obliegt dem Vorstand. Unbespielbare Plätze werden entsprechend gekennzeichnet.
  4. Auf den Tennisplätzen bestehen ein Rauch- und Alkoholverbot.
  5. Ein Tennisspielen ist nur mit Tennisschuhen und in entsprechender Sportbekleidung erlaubt.
  6. Die genutzten Tennisplätze sind sauber zu halten. Getränkeflaschen und Gläser sind zu entfernen. Jeglicher Abfall (Verpackungen, Obstreste etc.) ist entsprechend der Mülltrennung zu entsorgen.
  7. Die notwendige Platzpflege ist in der jeweiligen gebuchten Spielzeit durchzuführen. Die Plätze sind nach den Spielen parallel zum Netz von außen nach innen über die gesamte Fläche abzuziehen.
  8. Der benutzte Tennisplatz ist zeitgerecht zu verlassen, so dass die nachfolgenden Spieler/innen pünktlich mit ihrem Tennisspiel beginnen können.
  9. Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  10. Das Mitglied, welches als Letzter die Tennisanlage verlässt, ist verpflichtet, alle zur Anlage gehörigen Räumlichkeiten abzuschließen sowie die Lichter auszuschalten.